Definition

Mit Unterstützung der externen und allparteilichen Vermittlerin (Mediatorin) erarbeiten alle am Konflikt Beteiligten ergebnisoffen und eigenverantwortlich eine fall- und problemspezifische Regelung oder Lösung ihres Konfliktes.

Allerdings muss einer Mediation nicht unbedingt ein erbitterter Kampf zugrunde liegen. Unter den Schlagwörtern "Beziehungsmanagement" oder "mediatives Handeln" können auch andere Sachverhalte oder zukünftige Vorgehensweisen im Vorfeld geklärt werden (z.B. Übergabe eines Familienbetriebes, Regelungen für einen möglichen Eintritt eines Erbfalles...).

Mediationsfelder

  • Paar-, Ehe-, Familienstreitigkeiten
  • Erbkonflikte
    (z.B. Erbengemeinschaften)
  • Nachbarschafts- und Mietkonflikte
  • Wirtschaftsbereich
  • Öffentlicher Bereich, Verwaltung

Vorteile

  • schnell: keine Wartezeiten,
    keine Instanzen...
  • kostengünstig: keine Streitwertabhängigkeit
  • vertraulich
  • beziehungsschonend
  • imageschonend

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